Kurzzusammenfassung
Die Bundestagswahl Bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte Bürger zwei Stimmen, die sogenannte Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme wird ein Wahlkreisabgeordneter, also eine Person (muss keiner Partei angehören) gewä
| Fachbereich: | Gemeinschaftskunde |
| Sprache: | Deutsch |
| Wörter: | 400 |
| Note: | n.v. |
Die Bundestagswahl
Bei der Bundestagswahl hat jeder
Wahlberechtigte Bürger zwei Stimmen, die sogenannte Erst- und Zweitstimme.
Mit der Erststimme wird ein Wahlkreisabgeordneter, also eine Person (muss keiner
Partei angehören) gewählt. Mit der Zweitstimme wird eine Partei auf
Landesebene, also keine bestimmte Person, gewählt. Welche Personen der
Partei einen Sitz im Bundestag bekommen, steht auf der sogenannten
Parteienliste. Die Zweitstimme ist die wichtigere der beiden Stimmen, da durch
diese die Zusammensetzung des Bundestages festgelegt wird.
Man hat nur eine Erst- und eine
Zweitstimme (sonst ist der Stimmzettel ungültig). Die Stimmen müssen
nicht derselben Partei gegeben werden, Dies wird Stimmen - Splitting genannt.
Man kann auch nur eine der beiden Stimmen abgeben. Ein Stimmzettel ist
ungültig, wenn etwas [...]
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