Kurzzusammenfassung
Gerrit Bartsch SSE1B Oldenburg, den 20.01.1999 Referat über das deutsche Tarifrecht(bzw. Tarifvertragsgesetz) 1. Tarifvertragsgesetz Das deutsche Tarifvertragsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der
| Fachbereich: | Gemeinschaftskunde |
| Sprache: | Deutsch |
| Wörter: | 200 |
| Note: | n.v. |
Gerrit Bartsch SSE1B Oldenburg, den
20.01.1999
Referat über das deutsche Tarifrecht(bzw. Tarifvertragsgesetz)
1. Tarifvertragsgesetz
Das deutsche Tarifvertragsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der
Vertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den
Abschluß, die Beendigung und weiteren Punkte von Tarifverträgen
ordnen.
2. Rechtliche Grundlagen
In Deutschland handeln Gewerkschaften und Arbeitgeber die
Arbeitsbedingungen eigenverantwortlich untereinander aus. Der Staat darf sich
nicht einmischen.
Diese ”Tarifautonomie” ist durch das Grundgesetz im Artikel 9
Absatz 3 geschützt. Die rechtlichen Grundlagen für Tarifverträge
sind im [...]
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